Bewerbung für Standbetreiber
Zulassungskriterien:
- Der von Ihnen betriebene Stand muss während der gesamten Öffnungszeit besetzt sein.
- Den Anweisungen des Veranstalters und/oder seiner Beauftragten ist Folge zu leisten.
- Falsche oder unvollständige Angaben auf dem Bewerbungsformular sowie das Nichteinhalten des angemeldeten Warenangebots können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
- Das Aufstellen von Verkaufsstellen o. ä. außerhalb der genehmigten Standfläche ist ausdrücklich untersagt.
- Dieser Bewerbungsbogen ist kein Vertragswerk und keine Zusage für den Standplatz.
- Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.
- Sollt eine Zusage erfolgen, muss die entsprechende Vereinbarung innerhalb der dort genannten Frist unterschrieben an die Tourist-Information zurückgegeben werden. Andernfalls ist eine Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung nicht möglich.
- Bewerbungsschluss: Freitag, 17.01.2025, 17.00 Uhr
- Der Bewerber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Zulassungskriterien zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.