Bewerbung für Standbetreiber

Zulassungskriterien:

  • Der von Ihnen betriebene Stand muss während der gesamten Öffnungszeit besetzt sein.
  • Den Anweisungen des Veranstalters und/oder seiner Beauftragten ist Folge zu leisten.
  • Falsche oder unvollständige Angaben auf dem Bewerbungsformular sowie das Nichteinhalten des angemeldeten Warenangebots können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  • Das Aufstellen von Verkaufsstellen o. ä. außerhalb der genehmigten Standfläche ist ausdrücklich untersagt.
  • Dieser Bewerbungsbogen ist kein Vertragswerk und keine Zusage für den Standplatz.
  • Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.
  • Sollt eine Zusage erfolgen, muss die entsprechende Vereinbarung innerhalb der dort genannten Frist unterschrieben an die Tourist-Information zurückgegeben werden. Andernfalls ist eine Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung nicht möglich.
  • Bewerbungsschluss: Freitag, 17.01.2025, 17.00 Uhr
  • Der Bewerber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Zulassungskriterien zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.